AGB’s
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Reisebedingungen liegen in unserem Büro auf und werden Ihnen gerne ausgefolgt.

I: Buchung / Vertragsabschluss
Ihre Anmeldung ist für uns verbindlich, sobald wir Ihre schriftliche, telefonische oder persönliche Bestellung/Zusage erhalten und wir Ihnen diese mit unserer schriftlichen Buchungsbestätigung bestätigt haben. Sie erhalten 2 Zahlscheine – einen für die Anzahlung (10 % – Betrag ist angeführt) und den zweiten Zahlschein für den Restbetrag (Einzahlung bis 20 Tage vor Reiseantritt).

II: Kundengeldabsicherung
Details zur Reiseleistungsausübungsberechtigung von Christof Reisen finden Sie auf der Webseite https://www.gisa.gv.at/abfrage unter der GISA Zahl 18201369. Eintragungsnummer 1999/0061 im Veranstalter Verzeichnis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend.
Absicherung durch Bankgarantie bei der SPK Bad Ischl, Abwickler Europäische Reiseversicherung, Kratochwjlestraßße 4, 1220 Wien. Gemäß der RSV sind Kundengelder bei Pauschalreisen des Veranstalters Christof Reisen unter folgenden Voraussetzungen abgesichert:  Die Anzahlung erfolgt frühestens 11 Monate vor Reiseende und beträgt  10% des Reisepreises. Die Restzahlung erfolgt nicht früher als 20 Tage vor Reiseantritt. Darüber hinausgehende oder vorzeitig geleistete Anzahlungen bzw. Restzahlungen dürfen nicht gefordert werden und sind auch nicht abgesichert.

III: Prospektwahrheit
Bei der Erstellung unserer Flyer und Broschüren legen wir großen Wert auf die Prospektwahrheit. In unseren Prospekten werden selbstverständlich die tatsächlichen Kosten, inklusive der zum Zeitpunkt gültigen Straßen- und Mautgebühren, sowie alle angegebenen Eintritte und Zusatzleistungen angeführt. Sollten sie Reisen anderer Veranstalter vergleichen, ziehen Sie bitte diesen Fakt in Betracht. Korrekturen von Druckfehlern und Irrtümer behalten wir uns vor. Leistungen, die nicht explizit angeführt sind, sind nicht im Reisepreis/Pauschalpreis enthalten. (z.B: fakultative Eintritte, Ausflüge, persönliche Ausgaben)

IV: Routenverlauf/Programm
Bei der Planung unserer Reisen achten wir sorgfältig auf die gesetzlichen Einsatzzeiten und sämtliche organisatorische Details. Es kann jedoch aufgrund von Umständen, die nicht in unserem Bereich liegen (Wetter, Verkehrslage, geänderte Öffnungszeiten, lokale Veranstaltungen usw. ) kurzfristig zu Streckenänderungen und/oder geringfügigen Programmabweichungen (welche Sinn und Zweck der Reise nicht ändern) kommen. Diese begründen keine Refundierungsansprüche und die Reiseleitung und/oder der Buslenker werden sich in jedem Fall um einen gleichwertigen Ersatz bemühen oder versuchen diese Leistung, wenn möglich an anderer Stelle nachzuholen.

V: Gesetzliche Lenkpausen
Dem Fahrer sind während der Fahrdienstleistung die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen zur Einhaltung der gesetzlichen Lenkzeiten und maximalen Einsatzzeit zu gewähren. Da diese Aufzeichnungen elektronisch erfasst und auch noch Wochen später kontrolliert und bestraft werden, gibt es in diesem Punkt keinen Handlungsspielraum. Danke für Ihr Verständnis!

VI: Reisedokumente und Einreisebestimmungen
Es wird als bekannt vorausgesetzt, dass für Reisen ins Ausland ein gültiger Reisepass bzw. Personalausweis erforderlich ist, für die Gültigkeit und Vollständigkeit ist der Kunde selbst verantwortlich. Bei einigen Reisen ist es sogar erforderlich, dass Ihr Reisepass bis zu mehreren Monaten nach Rückkehr gültig ist. Unbeschadet der gesetzlichen Informationspflichten sind Sie für die Einhaltung der geltenden Pass-, Visa-, Devisen, Zoll-, Impfungs- und Gesundheitsbestimmungen verantwortlich. Bitte informieren Sie sich auch unter: https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/laender/

VII: Mindestteilnehmerzahl
Die Mindestteilnehmerzahl beträgt bei allen Reisen 22 Personen. Um Sie nicht zu enttäuschen, bemühen wir uns, die Reisen auch bei geringerer Teilnehmerzahl nicht zu stornieren, eventuell kann die Reise  mit geringem Aufpreis durchgeführt werden. Im Falle einer Stornierung werden sie früh genug von uns informiert.

VIII: Im Bus
* Sitzplatz: Die Vergabe der Sitzplätze erfolgt nach dem Eingang der Buchung. Wir versuchen Ihre Wünsche zu berücksichtigen, diese sind aber zu keinem Zeitpunkt Bestandteil des Vertrages.
* Rauchverbot: Im Sinne unserer Fahrgäste gilt in unseren Bussen Rauchverbot, es werden während der Fahrt ausreichend Pausen eingelegt.
* WC im Bus bei Frostgefahr: Beachten Sie bitte, dass die Bordtoiletten bei niedrigen Temperaturen nicht in Betrieb sind.
* Handgepäck: Bitte lassen Sie, wenn Sie den Bus verlassen (auch tagsüber), keine Wertgegenstände (Handtaschen, Kameras, Tablets, Smartphones etc.) an Bord. Diese sind nicht versichert und werden im Falle eines Einbruchs nicht ersetzt.
Reisegepäck: Auf Ihrem Reisegepäck, das im Laderaum verstaut wird, müssen Name und Anschrift haltbar angebracht sein. Für Gepäckstücke wird keine Haftung übernommen.
Haustiere: Auf unseren Busreisen befördern wir keine Haustiere
* Reinigungs- und Instandsetzungskosten: Wenn ein Fahrgast den Autobus oder dessen Ausrüstungsgegenstände verunreinigt oder beschädigt, hat er für die Reinigungs- bzw. Instandsetzungskosten, sowie den damit eventuell verbundenen Verdienstausfall durch Stehzeit, aufzukommen.

IX: Zustiegsort und –zeit:
Die genaue Abfahrtszeit und der Zustiegsort werden einige Tage vor Abfahrt telefonisch durchgegeben. Zustiege entlang der Strecke können vereinbart werden – wenn der Zeitplan dies zulässt!

X: Reiseversicherung: Falls Sie Ihre Reise aus unvorhersehbaren Gründen nicht antreten können, oder im Urlaub krank werden kann eine Reiseversicherung sehr nützlich sein. Wir können Ihnen ein sehr günstiges Versicherungspaket der Europäischen Reiseversicherung  (nur für mehrtägige Fahrten) anbieten. Gerne senden wir Ihnen detaillierte Unterlagen zu.

XI: Stornogebühren: Für ausgeschriebene Reisen, bei denen Christof-Reisen, Stephan Christoforetti als Veranstalter auftritt, gelten normalerweise folgende Stornogebühren (sofern bei Vertragsabschluss nicht andere Stornogebühren vereinbart werden):
Ab Anmeldung bis 30 Tage vor Reiseantritt …………    15 %
ab 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt ………………………….     30 %
ab 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt …………………………..    65 %
ab 09. bis 04. Tag vor Reiseantritt ……………………………   85 %
ab 03. Tag vor Reiseantritt ……………………………………..    100 %

XII: Stornokosten bei reiner Busanmietung
Eine Stornierung des Auftrages kann nur in schriftlicher Form erfolgen. Dabei hat der Auftraggeber an Christof-Reisen, Stephan Christoforetti die bereits entstandenen Kosten zu ersetzen bzw. ist Christof-Reisen berechtigt bei Rücktritt durch den Besteller – falls im Vertrag nicht anders vereinbart – folgende Stornosätze (vom jeweiligen Auftragswert) zu verrechnen.
a) Busanmietung ohne Arrangement-Leistungen bei Tages- und 2-Tagesfahrten
bis 30 Tage vor Abfahrt ………………….         10 %
ab 29. bis 20. Tag vor Abfahrt …………..         25 %
ab 19. bis 10. Tag vor Abfahrt …………..         50 %
ab 09. bis 04. Tag vor Abfahrt …………..         70 %
ab 03. bis 02. Tag vor Abfahrt …………..         85 %
ab 01. Tag vor Abfahrt …………………..         100 %
b) Busanmietung ohne Arrangement-Leistungen ab 3-Tagesfahrten
bis 30 Tage vor Abfahrt ………………….         15 %
ab 29. bis 20. Tag vor Abfahrt …………..         25 %
ab 19. bis 10. Tag vor Abfahrt …………..         50 %
ab 09. bis 05. Tag vor Abfahrt …………..         70 %
ab 04. Tag vor Abfahrt …………………..         100 %
c) Busanmietung mit Arrangement-Leistungen für die gesamte Gruppe
bis 30 Tage vor Abfahrt ………………….         15 %
ab 29. bis 20. Tag vor Abfahrt …………..         25 %
ab 19. bis 10. Tag vor Abfahrt …………..         50 %
ab 09. bis 05. Tag vor Abfahrt …………..         70 %
ab 04. Tag vor Abfahrt …………………..         100 %

Reisebedingungen des Veranstalters – angepasst an das PRG
Die angeführten Reisebedingungen gelten für alle mehrtägigen Reisen, die von Christof-Reisen, Stephan Christoforetti, Weißenbachtalstraße 9, 5350 Strobl, Österreich veranstaltet werden, sofern nicht bei Vertragsabschluss andere Bedingungen vereinbart werden.  

Bundesgesetz über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen
(Pauschalreisegesetz – PRG) BGBl. I Nr. 50/2017 

Standardinformationsblatt für Pauschalreiseverträge